Zusammenfassung des EU AI Acts

Der AI Act ist der erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union. Sein Ziel ist es, sichere und vertrauenswürdige KI zu fördern, während gleichzeitig Grundrechte und Innovation geschützt werden.

Die Risikokategorien im Detail

Verbotene KI-Praktiken

  • Social Scoring (soziale Bewertung durch den Staat)
  • Kognitive Verhaltensmanipulation
  • Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern ("Scraping")
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Schulen
  • Predictive Policing basierend auf Profiling

Hochrisiko-KI-Systeme

  • Einsatz in kritischen Infrastrukturen
  • Personalwesen (z.B. Bewerber-Screening)
  • Strafverfolgung und Justiz
  • Bildung und Berufsausbildung
  • Strenge Pflichten zu Datenqualität und Aufsicht

Mittleres Risiko / Transparenzpflichten

  • Chatbots und konversationelle KI-Systeme
  • KI-generierte Texte, Bilder, Audio, Video
  • Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
  • Transparenzpflicht: Nutzer müssen informiert werden
  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte
  • Maschinenlesbare Wasserzeichen für synthetische Medien

Geringes Risiko

  • Spam-Filter, Produktempfehlungen, Suchfunktionen
  • KI-gestützte Videospiele und Entertainmentsysteme
  • Interne Planungs- und Analysetools ohne automatisierte Entscheidungen mit Außenwirkung
  • Keine strengen Pflichten, freiwillige Kodizes empfohlen

Umsetzungszeitstrahl

2024

Inkrafttreten der Verordnung

Feb 2025

⚠ Bereits abgelaufen – Handlungsbedarf!
Verbote (unannehmbares Risiko) gelten

Aug 2025

⚠ Bereits abgelaufen
Pflichten für GPAI-Modelle gelten

Aug 2026

Hochrisiko-Pflichten (Anhang I) gelten

Aug 2027

Alle Hochrisiko-Pflichten gelten vollumfänglich

Wen betrifft der AI Act?

Anbieter

Unternehmen, die ein KI-System entwickeln (lassen) und unter eigenem Namen auf den Markt bringen.

  • Risikoklassifizierung durchführen
  • Technische Dokumentation erstellen
  • Qualitätsmanagementsystem einrichten

Betreiber

Unternehmen oder Behörden, die ein KI-System in eigener Verantwortung nutzen.

  • Einsatz gemäß Bedienungsanleitung
  • Menschliche Aufsicht gewährleisten
  • Meldepflicht bei Vorfällen

Importeur / Händler

Akteure, die KI-Systeme aus Drittländern auf dem EU-Markt bereitstellen.

  • Konformität des Anbieters prüfen
  • Sicherstellen der CE-Kennzeichnung
  • Kooperation mit Behörden

Bußgelder bei Verstößen (Penalties)

Der EU AI Act sieht empfindliche Strafen vor, die deutlich über denen der DSGVO liegen können. Die genaue Höhe richtet sich nach der Art des Verstoßes und der Unternehmensgröße:

  • Verbotene KI-Praktiken: Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
  • Verstoß gegen Hochrisiko-Pflichten: Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Falsche Angaben gegenüber Behörden: Bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes.
  • Ausnahme für KMU und Startups: Bei KMU greift als Strafe in der Regel der geringere der beiden Beträge (Festbetrag oder Umsatzanteil), um die wirtschaftliche Existenz nicht zu gefährden.

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